Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vor dem Aus?

 

Die Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) sind gemäß den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar vom 28. Februar 2019 in der Rs. C-377/17 mit dem EU-Recht unvereinbar. Der Generalanwalt teilt die Auffassung der EU-Kommission, die 2017 Klage beim EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben hat. Die Mindest- und Höchstsätze würden die Niederlassungsfreiheit beschränken und einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 lit. g) und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG darstellen. Sie seien nicht vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes und der Gewährleistung einer hohen Qualität von Dienstleistungen gerechtfertigt, da es zur Erreichung dieser Ziele mildere Mittel gebe.

In aller Regel folgt der Europäische Gerichtshof den Anträgen des Generalanwalts. Es könnte also sein, dass die schon oft totgesagte HOAI jetzt tatsächlich ihrem Ende entgegengeht.

 

Immobilienrisiken in Sicht?
 

In einem ausführlichen Interview (ZEIT 18.01.2018) vertritt Moritz Schularick, Ökonomieprofessor an der Uni Bonn, die Auffassung, dass der Anstieg der Immobilienpreise nicht mehr lange weitergehen könne.

Er bezieht sich dabei auf Langzeitforschungen seines Instituts und stellt fest, dass der weltweite Anstieg der Immobilienpreise im wesentlichen auf die Liberalisierung der Finanzmärkte zurückzuführen gewesen sei. Dieser Trend sei über einen sehr langen Zeitraum hinweg und auf Basis der Untersuchung von mehr als einem Dutzend Länder eindeutig.

Die hohen Immobilienpreise seien zu etwa 80% auf die Grundstückspreise und nur zu 20% auf gestiegene Baukosten zurückzuführen, wobei die Löhne am Bau nicht wirklich gestiegen seien.

Derzeit entstehe eine Art Bauoptimismus, der gefährlich sei. Die Entwicklung könne „nicht mehr lange so weitergehen“. Die Kaufpreise von Immobilien lägen mittlerweile zum Teil beim 50fachen der jährlichen Mieteinnahmen. „Die fetten Jahre am deutschen Immobilienmarkt sind vorbei“.

Eine Vielzahl von Parametern wie irrational hohe Bewertungen auch am Aktienmarkt, die schrittweise Angleichung von kurz- und langfristigen Zinsen und der bereits seit langem andauernde Konjunkturzyklus sprächen für eine baldige Rezession.

 
Neues Baurecht in Deutschland
 
Zum 1.1.2018 ist das neue Baurecht in Kraft getreten. Die bisherige Gesetzesstruktur in diesem Bereich wurde erheblich umgestaltet und erweitert; das bisherige Werkvertragsrecht, das für den Bau eines Hochhauses ebenso galt wie für die Reparatur einer Kaffeemaschine, wurde um spezielle Vorschriften für den Bauvertrag, den Architektenvertrag und um Schutzvorschriften für den neu eingeführten "Verbraucherbauvertrag" erweitert.
 
Es kann allen Marktteilnehmern, ob Bauträger, Handwerker, Architekten oder Bauherren, nur  dingend empfohlen werden, sich generell über die Neuregelungen zu informieren und die eigenen Vertragswerke anpassen zu lassen. Es ist grobe Fahrlässigkeit den eigenen Interessen gegenüber, die relativ geringen Kosten für eine rechtzeitige professionelle Beratung zu sparen. Der Bauprozess heute ist teuer, langwierig und sein Ausgang schwer vorherzusagen; es ist einfach vernünftig, die Fehlerquote von vorneherein so niedrig wie möglich zu halten.
 
Die Zahl der Fälle, in denen Vertragspartner schon in Vertragsentwürfen schamlos über den Tisch gezogen werden sollen, steigt nach meiner Beobachtung steil an. Es ist Vorsicht geboten!
 
 
 
Abschluss der Eisenbahn-Lärmkartierung 2017

Wer sich ein Haus oder Grundstück in der Nähe einer Bahnstrecke kaufen will, tut gut daran, sich über die möglichen Lärmbelastungen zu informieren. Das gilt natürlich auch in Gegenden, in denen künftige Planungen, wie etwa die Zuleitung zum Brenner-Basistunnel in Südostbayern, anstehen, aber die Streckenführung noch heftig umstritten ist.
 
Für die bereits bestehenden Hauptstrecken ist jetzt die bundesweite Lärmkartierung abgeschlossen worden. Die Daten sind allgemein öffentlich zugänglich und können unter
 
laermkartierung1.eisenbahnbundesamt.de/mb3/app.php/application/eba
 
abgerufen werden.
 
 
Wohnungsneubau und Elektromobilität
 
Wer heute neu bauen oder kaufen will und sich gleichzeitig Gedanken über Lademöglichkeiten für sein E-Mobil macht, steht vor einem Chaoshaufen, den EU, Bund und Länder gemeinsam aufgebaut haben. Es fehlt an jeglicher klaren Linie.
 
Klar ist nur, dass ein Wohnungseigentümer für ein Ladegerät ("Wallbox") samt Versorgungsleitungen die Zustimmung der Miteigentümer braucht, weil in das Gemeinschaftseigentum eingegriffen wird und bei Power Charging die Gefahr besteht, dass das System überlastet wird.. Moderne Notare setzen wenigstens in der Teilungserklärung die Zustimmungsquote herunter.
 
Mit der von den Ländern schon mehrfach angeforderten Regelung wird es wohl 2018 nichts mehr. Der Bund kann sich nicht für ein technologisches Konzept entscheiden, das mit Industrie und Stromversorgern abgestimmt ist. Am besten, wir warten die übernächste Technologie ab...