Honorare und Rechtsschutz

Wir arbeiten je nach Fall und Vereinbarung auf Basis von Zeithonorar oder von gesetzlichen Gebühren. Erfolgshonorare dürfen wir nur in Ausnahmefällen vereinbaren; das ist im Einzelfall zu besprechen.

Die Stundensätze liegen in der Regel bei 300.- € netto; darin ist auch weitgehend die Tätigkeit des Sekretariats mit enthalten. Weitere Einzelheiten können Sie der Vereinbarung entnehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vorab übermitteln.

Die Dauer einer ersten Beratung liegt erfahrungsgemäß zwischen 60 und 90 min. Optimale Vorbereitung der Unterlagen und Übermittlung vorab reduzieren den Aufwand erheblich.

Das Zeithonorar ist insbesondere für Wohnungs- bzw. Hauskäufer [Beratung zum Kaufvertrag, evtl. auch der Teilungserklärung] sowie für Bietinteressenten in der Zwangsversteigerung weitaus preisgünstiger als die gesetzlichen Gebühren.

Wir rechnen monatlich und exakt mit konkretem Tätigkeitsausweis ab.

Kürzere Erstgespräche am Telefon zur Vorabklärung des Mandats berechnen wir in der Regel nicht, es sei denn, die Beratung ist damit abgeschlossen.

Zum Thema Rechtsschutz ein paar kritische Worte:
Seit ich als Junganwalt in eine Vertrauenskanzlei einer großen Rechtsschutzversicherung eingetreten bin, ist mir der Umgang mit dem Rechtsschutz mehr als vertraut. Die kostenlose Beratung der Mandanten in Rechtsschutzsachen und Anmeldung bei der Versicherung ist Standard.

In Bausachen ist der Rechtsschutz allerdings mit geringen Restbeständen ausgeschlossen.

Leider arbeitet ein Teil der Rechtsschutzbranche mittlerweile mit unsauberen Methoden, von erheblichen Verzögerungen bis hin zur willkürlichen Verweigerung. Für mich haben die Interessen der Mandanten in jedem Fall Vorrang, und ich scheue auch die Klageerhebung gegen die Versicherung nicht. In diesen Fällen muss sich der Mandant aber darauf einstellen, daß er die Rechtsanwaltskosten aus eigener Tasche vorschießen muß.