Baugemeinschaften Die Baugemeinschaft ist eine relativ junge Art, zusammen mit Anderen Häuser oder Siedlungen zu bauen. Da die Mitglieder als Gruppe Bauherrn sind, entsteht ein spannendes Beziehungsgeflecht zwischen der Gruppe und dem Einzelnen, dem Architekten und dem Bautrüger bzw. den Fachfirmen. Ein problemloser Ablauf des Projektes wird durch möglichst frühzeitige externe Beratung gefärdert, die Kompetenzen auch im Bereich Gruppendynamik und Mediation anbieten kann. Die Kontaktaufnahme mit anderen Baugemeinschaften, die ihr Projekt bereits realisiert haben, ist sehr sinnvoll.
Bebauungspläne Die Stadt München hat mittlerweile einen sehr großen Teil der Bebauungspläne ins Netz gestellt, sodass Sie die Rahmenbedingungen Ihres Bauvorhabens [oder das Ihres Nachbarn] überprüfen können.
Näheres finden Sie
hier.
Gesetze und Verordnungen
Sie finden praktisch alle Gesetzestexte im Internet, um sich vorab damit zu beschäftigen.
Bundesweit geltendes Recht finden Sie unter
www.gesetze-im-internet.de; allerdings müssen Sie die offizielle Gesetzesabkürzung kennen [z.B. BauGB für Baugesetzbuch], sonst ist das Suchen mühsam.
Bayerisches Landesrecht zum Thema Bauen und Wohnen finden Sie unter:
www.stmi.bayern.de/service/gesetze Indexwerte
Wenn Sie die Werte des Verbraucherpreisindex [z.B. für Mietverträge] benötigen, finden Sie die Daten unter
www.destatis.de/DE/Publikationen
Internet und juristische Informationen
Zu rechtlichen Themen aller Art gibt es im Internet eine Vielzahl unterschiedlichster Foren und Informationen. Nach ausführlichen Recherchen
warne ich davor, sich davon allzu sehr beeinflussen zu lassen. Aus vielen Erfahrungsberichten wird schon deutlich, daß Konflikte von den Betroffenen falsch und/oder ohne ausreichend kompetente Beratung angepackt wurden und schiefgegangen sind. Viele Empfehlungen sind schlichter Unsinn! Oft wird gejammert und gemeckert anstatt die eigenen Interessen zielstrebig zu verfolgen und durchzusetzen.
Notarielle Beurkundung
Der Gesetzgeber hat für Grundstückskaufverträge und vieles, was damit zusammenhängt, die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.
Das gilt insbesondere auch für Reservierungsverträge, mit denen Makler potentielle Käufer binden wollen. Zahlungen, die Sie geleistet haben, können Sie deshalb in der Regel zurückfordern, wenn Sie sich doch für ein anderes Objekt entscheiden!
Wichtig ist es jedoch zu wissen, daß Sie vom Notar nur eine begrenzte Beratung bekommen! Der Notar sagt Ihnen nicht:
- welche finanziellen Risiken Sie eingehen
- ob der Vertrag, den Sie unterschreiben sollen, für Sie günstig ist
- in welchen Bereichen Sie nachverhandeln können oder müssen
- ob die Baubeschreibung [beim Neukauf von Wohnungen oder Häusern] etwas taugt
- welche langfristigen Konsequenzen der Vertragsschluß hat, insbesondere auch im Bereich der Finanzierung, wenn sich Rahmenbedingungen ändern
- welche technischen Risiken bei Ihrem ausgewählten Objekt bestehen
- was Sie bezüglich Ihrer Miteigentümer oder Nachbarn prüfen sollten [insbesondere die Teilungserklärung]
- was es heißt, Mitglied einer Eigentümergemeinschaft zu sein, oder auch nur Miteigentümer einer Privatstraße oder Garagenanlage
Nur der von Ihnen beauftragte
Rechtsanwalt vertritt
Ihre Interessen. Der Notar ist notwendigerweise neutral und klammert die wirtschaftliche und technische Seite aus.