Generalanwalt: HOAI beeinträchtigt die Niederlassungsfreiheit

 

Die Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung für Ingenieure und Architekten (HOAI) sind gemäß den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar vom 28. Februar 2019 in der Rs. C-377/17 mit dem EU-Recht unvereinbar. Der Generalanwalt teilt die Auffassung der EU-Kommission, die 2017 Klage beim EuGH gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben hat. Die Mindest- und Höchstsätze würden die Niederlassungsfreiheit beschränken und einen Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 lit. g) und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG darstellen. Sie seien nicht vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes und der Gewährleistung einer hohen Qualität von Dienstleistungen gerechtfertigt, da es zur Erreichung dieser Ziele mildere Mittel gebe.

Da der EuGH in aller Regel den Anträgen des Generalanwalts folgt, könnte das Ende der HOAI nahe sein.